Ca. 51 m² großes Geschäftslokal direkt beim Einkaufszentrum und dennoch in ruhiger Lage in Hollabrunn zu vermieten! Ob als Massage- bzw. Nagelstudio, Büro oder Praxis - hier ist vieles möglich!

2020 Hollabrunn

Beschreibung

Diese Büro- bzw. Praxisräume liegen in unmittelbarer Nähe vom Einkaufszentrum in Hollabrunn entfernt und dennoch in ruhiger Lage!

Auch als Massage- bzw. Nagelstudio, wären diese Räumlichkeiten denk- und nutzbar, da sehr viele Parkplatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen. 

Dieses Geschäftslokal umfasst ca. 51 m² und unterteilt sich in einen großen Raum (ca.40,80 m²), einen kleineren abgetrennten Raum (ca.7,34 m²), sowie einem Waschraum mit WC (ca.3,40 m²).

Eine Vermietung als Geschäftslokal oder Praxis- bzw. Büroräumen ist möglich! Eine Zusammenlegung eines oder beider nebenan vermietbarer Geschäftslokale wäre umsetzbar.

Beheizt wird mittels Gaszentralheizung.

Strom- sowie Heizkosten sind nicht inkludiert.

Die Mietdauer ist auf drei Jahre und ein Monat befristet, wobei eine Verlängerung angestrebt wird und daher möglich ist.

Die Stadt Hollabrunn ist eine Einkaufs- und Schulstadt und liegt unmittelbar westlich des Ernstbrunner Waldes im Tal des Göllersbaches im Weinviertel in Niederösterreich.

Hier laden Sie viele Geschäfte zum Shoppen ein. Hollabrunn bietet auch viele Freizeitmöglichkeiten wie z.B. das Stadtbad, die Kunsteisbahn, eine Sporthalle, den Freizeitpark oder die Stadtbücherei.

Für weitere Fragen oder Besichtigungen stehen wir Ihnen unter der Tel. Nr.: 0660/7656457 jederzeit gerne zur Verfügung. 

Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Als Vermittlungshonorar gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verordnung für Immobilienmakler des BM für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBL. 297/1996. Für den Fall, dass es diesbezüglich zu einem entsprechenden Rechtsgeschäft kommt, verrechnen wir Ihnen eine Vermittlungsprovision von 3 BMM zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.